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BMF greift Anregungen des DStV auf: FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Zusammenfassung

Seit Jahresbeginn können Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen; das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der die wichtigsten Praxisfragen klärt. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für aktuelle Beschäftigung im abhängigen Arbeitsverhältnis, unabhängig von früherer Selbstständigkeit oder Beamtenstatus; bei geschäftsführenden Gesellschaftern hängt sie von der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen ab. Sonderzahlungen bleiben steuerfrei, solange sie den Freibetrag nicht überschreiten und in Zeiten der Aktivrente gezahlt werden, während die Umsetzung bei mehreren Dienstverhältnissen nur im Lohnsteuerabzugsverfahren möglich ist und ein neues Datenfeld erst ab 2027 in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erscheint.

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