Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes
Zusammenfassung
Der DSLV begrüßt die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und fordert eine einheitliche Anwendung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er plädiert dafür, die in der Richtlinie vorgesehenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner ins deutsche Recht zu übernehmen und betont, dass die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch und flexibel gestaltet werden sollte. Zudem soll die bereits bestehende Erfassung vereinheitlicht werden.