Erlass: Wehrfähige Männer müssen Reisen nicht beantragen
Zusammenfassung
Das Verteidigungsministerium hat eine vereinfachte Regelung für wehrfähige Männer eingeführt, die lange Auslandsreisen planen. Durch eine Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und einen Erlass wird klargestellt, dass keine Anträge für Auslandsaufenthalte über drei Monate mehr gestellt werden müssen. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen und die Freiheit der Männer, zu reisen, formal bestätigt werden.