OLG Hamburg zum KI-Training
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem langen Urteil entschieden, dass das KI-Training mit einer Datenbank von 5,85 Mrd. Bild‑Text‑Paaren keine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die gesetzliche Ausnahme des Text- und Data-Mining greift. Der Kläger, ein Berufsfotograf, hatte gegen die Aufnahme seiner Bilder in die Datenbank vorgegangen, jedoch wurde seine Unterlassungsklage abgewiesen. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit eines maschinenlesbaren Rechtevorbehalts für kommerzielles Text‑ und Data‑Mining.