Deutliche Verbesserungen bei der D-Arzt-Abrechnung ab 01. Juli 2026!
Zusammenfassung
Die Gebührenordnung UV-GOÄ wird ab 01. Juli 2026 geändert: Honorare steigen linear um 5 % und die Nr. 1 für Untersuchung und Beratung kann nun neben anderen Leistungen angesetzt werden, was zusätzliche Einnahmen generiert. Neue Positionen Nr. 4 und Nr. 5 fügen Beratungsaufwand bei Heilverfahrensabbruch bzw. Kommunikationsstörungen hinzu, während arthroskopische Operationen ohne Abrechnungsketten abgerechnet werden können. Implantate wie Ankersysteme dürfen zum Einkaufspreis vergütet werden, und es gibt einen neuen pauschalen Materialzuschlag.