Hessen sorgt für Klarheit bei der Verwendung von Asphaltmischgut
Zusammenfassung
Hessen hat ein Merkblatt herausgegeben, das die Verwendung von Asphaltmischgut aus mineralischen Ersatzbaustoffen erleichtert. Das Mischgut fällt nicht unter die Ersatzbaustoffverordnung, sodass die strengen Anforderungen dieser Verordnung für Asphaltmischgut nicht sofort gelten. Durch diese Klarstellung wird der Vollzug einheitlich gestaltet, Bürokratie reduziert und die Bauwirtschaft erhält Planungssicherheit sowie Erleichterungen bei Herstellung und Einsatz.