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Parkraumbedarf des Handwerks wird endlich mitgedacht

Zusammenfassung

Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes wird erstmals ausdrücklich die Stellplatzbedürfnisse von Handwerksbetrieben in Bewohnerparkzonen anerkannt, sodass diese Betriebe Parkberechtigungen am eigenen Standort erhalten können. Zusätzlich berücksichtigt die neue Regelung auch nicht ortsansässige Handwerker und ambulante Pflegedienste, die Kunden in solchen Zonen bedienen. Dadurch wird die digitale Parkraumkontrolle und die Digitalisierung von Führerscheinen vorangetrieben, während gleichzeitig das Handwerk in der Mobilitätsplanung stärker berücksichtigt wird.

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