Bundesregierung hält beim Gold-Plating Wort
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Recht-auf-Reparatur-Richtlinie beschlossen, ohne die Vorgaben für Handwerksbetriebe zu verschärfen. Dabei verzichtet sie auf eine gesetzliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei Reparaturen gebrauchter Waren und führt das Europäische Reparaturinformationsformular als freiwillige Option ein, um unternehmerische Flexibilität zu gewährleisten. Der Ansatz soll im parlamentarischen Verfahren fortgeführt werden, indem rechtssichere Mustertexte für die neuen Informationspflichten bereitgestellt werden.