Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig
Zusammenfassung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft als rechtlich zulässig bestätigt. Das Gutachten belegt, dass die Regelung im Einklang mit dem Arbeitsrecht steht und den Interessen der Landwirte dient. Damit wird die Grundlage geschaffen, um saisonale Arbeitskräfte zu beschäftigen, ohne gegen Mindestlohnvorschriften zu verstoßen.