Bundestariftreuegesetz beschlossen
Zusammenfassung
Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen, um bei öffentlichen Aufträgen des Bundes tarifliche Arbeitsbedingungen stärker durchzusetzen. Das Gesetz gilt für Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 50 000 Euro, umfasst Ingenieur- und Planungsunternehmen, aber keine ausdrückliche Ausnahme für freie Berufe. Konkrete Lohnvorgaben entstehen erst durch Rechtsverordnungen des BMAS, die sich an bestehenden Branchentarifverträgen orientieren sollen – derzeit fehlen jedoch bundesweite Tarifverträge für die Planungsbranche, was die Umsetzung erschwert.