Klinik scheitert mit 30-Minuten-Regel
Zusammenfassung
Der Marburger Bund hat erneut die Rechte von Ärzt*innen in der Rufbereitschaft durchgesetzt. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Vorgabe, innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, für unzulässig und wies die Berufung eines kommunalen Klinikums zurück. Damit ist die entsprechende Dienstanweisung unwirksam.