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Urteil des Monats – Kein Ausgleichsanspruch bei Einmalprovisionen? Nicht unbedingt!

Zusammenfassung

Einmalprovisionen entziehen dem Handelsvertreter nicht automatisch einen Ausgleichsanspruch, wenn das Unternehmen nach Vertragsende keinen dauerhaften Vorteil behält. Der Artikel erläutert, dass die Argumentation, der Wegfall von Folgeprovisionen sei kein Vorteil, nicht vollständig korrekt ist und verweist auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, das die Rolle einer gestrichenen Sonderprämie beleuchtet. Kurz gesagt: Einmalprovisionen können dem Ausgleichsanspruch nicht grundsätzlich im Wege stehen, wenn der Unternehmensvorteil nach Vertragsende fehlt.