OVG Saarland: Refraktionsbestimmung erfordert Meisterpflicht in der Filiale
Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Beschwerde der Supervista AG zurückgewiesen und damit die Untersagung einer Hybrid‑Filiale von brillen.de in Homburg rechtskräftig gemacht. Die Filiale führte Refraktionsbestimmungen per Video durch, ohne dass ein Augenoptikermeister vor Ort war – was gegen die Meisterpflicht im Augenoptikerhandwerk verstößt. Das Gericht betonte, dass die Refraktion als handwerksrechtliche Tätigkeit dort ausgeübt wird, wo der Kunde anwesend ist, und daher die Meisterpflicht zwingend gilt.