Reform des Statusfeststellungsverfahrens verzögert – Übergangsregelung für Lehrkräfte verlängert
Zusammenfassung
Das Moratorium, das Lehrkräfte und Bildungsträger vor den Folgen des Herrenberg-Urteils schützt, wird bis zum 1. Januar 2028 verlängert, während eine neue gesetzliche Regelung vorbereitet wird. Für andere Branchen, darunter die Konzert‑ und Veranstaltungswirtschaft mit vielen selbstständigen Fachkräften, besteht weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens verzögert sich dadurch, dass die Übergangsregelung für Lehrkräfte verlängert wird.