Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie es jetzt weitergeht
Zusammenfassung
Der EU-Gesetzgebungsprozess zur Vereinfachung der CSRD und CSDDD ist abgeschlossen, wobei die Berichtspflicht nun nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gilt. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis März 2027 in nationales Recht umsetzen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden Ende 2025 überarbeitet, mit einer 60 %igen Reduktion der Datenpunkte und einer Kürzung der Textlänge, bevor sie im Sommer 2026 durch einen delegierten Rechtsakt bestätigt werden.