Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichte: Endspurt in Brüssel
Zusammenfassung
Die EU-Kommission plant, die Berichtspflichten der CSRD und CSDDD zu entbürokratisieren, indem sie die Schwellenwerte für Unternehmen anhebt. Das Europäische Parlament hat im November entschieden, dass die CSRD nur noch für Firmen mit über 1.750 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. Euro Jahresumsatz gilt, während die CSDDD auf Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mio. Euro Nettoumsatz beschränkt wird. Der Europäische Rat hat seine Position seit Sommer beibehalten.