Nachhaltigkeit: Brüssel ringt um Berichtspflichten
Zusammenfassung
Der Europäische Rat hat die Schwellenwerte für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angepasst, indem er den Mitarbeitergrenzwert von 1.000 auf 250 erhöht und einen Umsatzschwellenwert von über 450 Millionen Euro eingeführt hat. Gleichzeitig wird eine mögliche Erweiterung des Adressatenkreises in einer zukünftigen Überprüfung angestrebt, um die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bleibt im Vorschlag der Kommission unverändert.