Für Transparenz und Demokratie: das neue Lobbyregister

Zusammenfassung

Der Artikel informiert darüber, dass bis zum 1. Juli 2024 Interessenvertreter ihre Angaben im neuen Lobbyregister des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung aktualisieren müssen, sonst werden Einträge gelöscht. Das neue Gesetz verlangt verpflichtende Angaben zu Zielregelungen, Stellungnahmen und Finanzierungsdetails sowie die Kennzeichnung von ehemaligen oder aktuellen Politikern im Register. Der AUMA hat bereits fristgerecht seine Eintragung aktualisiert und betont die Werte Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität in seiner Lobbyarbeit.