Bundesjustiz- und Bauministerium legen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vor
Zusammenfassung
Der IVD Region Nord begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E, da er durch rechtssichere Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik Baukosten senken kann. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass der Basisstandard weiterhin ausdrücklich vereinbart werden muss, statt als neuer gesetzlicher Regelfall zu gelten. Zudem lehnt der IVD die Pflicht zur Angabe erwarteter Kostenersparnisse ab und fordert, dass der Basisstandard zum Normalfall wird, um auch mietrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren.