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O-Ton: Garage steht seit Jahrzehnten zu nah – und darf bleiben

Zusammenfassung

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine Garage, die seit Jahrzehnten gegen die Bauvorschriften verstößt, nicht mehr abgerissen werden muss. Wer das Grundstück kauft, muss sich das klaglose Duldungsverhalten der früheren Nachbarn zu Eigen machen lassen. Damit ist der Anspruch auf Entfernung der zu hohen Garage verwirkt.

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