Massenentlassungsanzeige: Nicht jeder Fehler führt zur Unwirksamkeit der Kündigung
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass nicht jeder objektive Fehler in einer Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der darauf beruhenden Kündigungen führt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Fehler die Agentur für Arbeit daran hindert, ihre gesetzlichen Aufgaben im Verfahren wahrzunehmen. Die Entscheidung begrenzt den formalen Prüfungsmaßstab, während erhebliche oder funktional relevante Fehler weiterhin zur Unwirksamkeit führen können.