RLV und WLV fordern Gebührenfreiheit bei Hoferklärungen und Hofvermerken
Zusammenfassung
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) fordern die Befreiung negativer Hoferklärungen sowie der Eintragung von Hofvermerken von den Gerichtsgebühren. In einem gemeinsamen Schreiben an die zuständigen Stellen betonen die beiden Verbände die Notwendigkeit dieser Entlastung für die landwirtschaftliche Praxis.