CBAM: DEHSt gibt wichtige Hinweise zu TARIC-Codierungen und aktuellen Änderungen
Zusammenfassung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) informiert Unternehmen über die korrekte Verwendung der TARIC-Unterlagencodierungen Y128 und Y238 für die Zollanmeldung von CBAM-Waren ab der Regelphase im Jahr 2026. Zudem werden wichtige Sonderregelungen für Stromimporte, De-minimis-Ausnahmen und militärische Güter erläutert. Zusätzlich weist die Behörde auf neue TARIC-Codes für Zementprodukte und aktualisierte CBAM-Standardwerte hin.