Aussteller haftet nicht für Sturz von Balance Board bei Messe
Zusammenfassung
Das Landgericht München I hat eine Schadensersatzklage wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Freizeitmesse abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die Sturzgefahr bei dem Sportgerät offensichtlich sei und der Kläger eigenverantwortlich gehandelt habe, indem er ohne vorherige Einweisung durch die Aussteller das Gerät benutzte. Eine Pflichtverletzung der beklagten Herstellerin wurde daher verneint.