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EU lockert Pflicht zur A1-Bescheinigung

Zusammenfassung

Der EU-Rat hat Erleichterungen bei der Pflicht zur Beantragung einer A1-Bescheinigung beschlossen, die für Geschäftsreisen und bestimmte kurzfristige Tätigkeiten von höchstens drei Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen gelten. Die Reform definiert erstmals klar, was als Geschäftsreise gilt, und schließt dabei Konferenzen, Schulungen und Geschäftstreffen ein, was für die Messewirtschaft besonders relevant ist. Die neuen Regelungen sollen 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten, während die bisherigen Vorschriften bis dahin weiterhin maßgeblich bleiben.

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