Sonn- und Feiertagsarbeit vor dem BVerwG
Zusammenfassung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den für den 07.10.2026 angesetzten Verhandlungstermin zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit in einem sächsischen Callcenter kurzfristig aufgehoben. Zuvor hatte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen erfolgreich gegen die Bewilligung der Arbeit geklagt, woraufhin das Callcenter Revision einlegte.