Smart Glasses im Fitnessstudio
Zusammenfassung
Der DSSV warnt vor den datenschutzrechtlichen Risiken von Smart Glasses im Fitnessstudio, da deren unauffällige Kameras und Mikrofone eine heimliche Aufzeichnung ermöglichen. Zwar gibt es kein pauschales gesetzliches Verbot, doch das heimliche Filmen und Aufnehmen verstößt oft gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann bei Tonaufnahmen oder in sensiblen Bereichen wie Umkleiden sogar strafbar sein. Studios sollten daher die Nutzung von Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in ihrer Hausordnung klar und ausnahmslos verbieten.