O-Ton: Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt – fristlose Kündigung kann drohen
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ausschließlich über einen Online-Fragebogen ohne jeglichen Arztkontakt erworben wurde, eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Der Richter begründet dies damit, dass die Täuschung über einen Arztbesuch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig stört. Daher war in dem geurteilten Fall eine vorherige Abmahnung entbehrlich.