Einigung auf Orientierungswert für 2027: Steigerung um 2,2 Prozent
Zusammenfassung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für ärztliche Leistungen um 2,2 Prozent zum 1. Januar 2027 geeinigt. Der Hartmannbund kritisiert das Ergebnis als unzureichend, da es die gestiegenen Personalkosten und weiteren Betriebsausgaben in den Praxen nicht abbildet und die Unterfinanzierung weiter verschärft.