Bundesbeihilfeverordnung soll geändert werden
Zusammenfassung
Der Referentenentwurf zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sieht eine wirkungsgleiche Übertragung der Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. Damit sollen die beihilferechtlichen Vorgaben an die aktuellen kassenärztlichen Regelungen angepasst werden.