Homeoffice-Entzug ohne tragfähige Begründung ist unwirksam
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Weisung eines Arbeitgebers, die den Kläger verpflichtete, montags bis donnerstags im Betrieb zu arbeiten, für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte damit klar, dass der Entzug des Homeoffice-Status nicht ohne tragfähige Begründung als Sanktion dienen darf. Im Übrigen wies das Gericht die Klage ab und hob die Kosten gegeneinander auf.