Beratungshinweis GModG
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des GModG entfällt die gesetzliche Pflicht zur Beratung vor dem Einbau neuer Heizungen mit fossilen Brennstoffen. SHK-Fachbetriebe sollten dennoch aus Transparenzgründen auf die langfristigen Kostenrisiken durch den CO2-Preis und die Energiepreisentwicklung hinweisen. Der ZVSHK erarbeitet hierzu einen Mustertext, der den Betrieben als Übergangslösung für ihre Angebote zur Verfügung gestellt wird.