Frist für fernauslesbare Messgeräte in Wohngebäuden läuft 2026 ab
Zusammenfassung
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen gemäß der novellierten Heizkostenverordnung alle Wohngebäude in Deutschland mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet und unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt sein. Eine Umfrage zeigt, dass 2025 erst rund 60 Prozent der Objekte die Technik besaßen, während die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen bei vielen, insbesondere kleineren Verwaltungen, noch ausbaufähig ist. Immobilienverwaltungen und WEGs werden dringend aufgefordert, die Fristen in den kommenden Eigentümerversammlungen zu beschließen, um Sanktionen zu vermeiden.