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Fossile Heizungen von 2010 in größeren Wohngebäuden jetzt prüfpflichtig

Zusammenfassung

Laut Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) müssen ab sofort fossile Heizungsanlagen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, im 16. Betriebsjahr von Fachbetrieben überprüft werden. Ziel ist es, Energieverluste zu erkennen und durch Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich oder Dämmung die Effizienz zu steigern. Hauseigentümer sind verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb eines Jahres zu beheben, während Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation von der Pflicht befreit sind.

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