Kassenpflicht: Geplante Ausnahme entlastet Gartenbau
Zusammenfassung
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die geplante Ausnahme von der elektronischen Kassenpflicht für landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktionsbetriebe als wichtigen Erfolg gegen zusätzliche Bürokratie. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit einem jährlichen Barumsatz unter 12.000 Euro generell ausgenommen werden, was die Forderungen des ZVG und anderer Branchenverbände aufgreift. Entscheidend ist nun, dass die Ausnahmeverordnung klarstellt, dass Umsätze aus der Direktvermarktung wie in Hofläden weder der Kassenpflicht noch der elektronischen Nacherfassung unterliegen.