LAG Hamm: Führungsschwäche muss konkret belegt werden
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass Vorwürfe der Führungsschwäche bei Führungskräften zwingend auf konkreten und nachprüfbaren Tatsachen basieren müssen. Pauschale Wertungen oder wechselnde Erwartungshaltungen reichen nicht aus und bergen erhebliche Risiken für die Wirksamkeit einer darauf gestützten Kündigung.