Klagen gegen neue Gentechnik-Verordnung
Zusammenfassung
Der BÖLW kritisiert die Klagen von Unternehmen gegen die neue Gentechnik-Verordnung und bezeichnet diese als offensichtlich rechtswidrig. Der Verband argumentiert, dass die Verordnung das EU-Vorsorgeprinzip und das Cartagena-Protokoll verletzt, da sie die Risikoprüfung und lückenlose Kennzeichnung für bestimmte NGT-Pflanzen abschafft. Man sei zuversichtlich, dass das Europäische Gericht die Verordnung stoppen und die Missachtung von Wissenschaft sowie Umwelt- und Verbraucherschutz nicht tolerieren wird.