EuGH erlaubt Kalzium-Zutat in Bio-Lebensmitteln
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das kalziumreiche Lithothamnium-Pulver als Zutat in Bio-Lebensmitteln verwendet werden darf. Der BÖLW begrüßt das Urteil, da es Klarheit schafft und die Herstellung von kalziumhaltigen Pflanzendrinks wie Haferdrinks ermöglicht. Die Entscheidung erweitert das Angebot an Bio-Produkten und stärkt die Wahlfreiheit der Verbraucher.