BAG konkretisiert Anforderungen an den Befristungsgrund „gerichtlicher Vergleich“
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Anforderungen an den Befristungsgrund „gerichtlicher Vergleich“ konkretisiert. Dies betrifft häufige Einigungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Befristung.