Zuckersteuer: Ausweitung u.a. auf Light-Getränke, Smoothies, Wein wohl vorerst wieder vom Tisch – grundsätzliche Kritik des DEHOGA bleibt
Zusammenfassung
Nach der Veröffentlichung eines internen Arbeitspapiers des Bundesfinanzministeriums, das eine Ausweitung der geplanten Zuckersteuer auf Produkte wie Light-Getränke, Smoothies und Wein vorsah, wurde die Maßnahme vorerst zurückgefahren. Der DEHOGA Berlin bekräftigt jedoch seine grundsätzliche Ablehnung der Zuckersteuer und kritisiert sie als symbolische Steuerpolitik, die ohne wissenschaftlichen Beleg in Konsumfreiheit und Marktmechanismen eingreift.