Bundesarbeitsgericht: Kein vollständiger Ausschluss von Annahmeverzugslohn in Arbeitsverträgen
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Annahmeverzugslohn präzisiert und festgelegt, dass Arbeitgeber in Arbeitsverträgen nicht pauschal auf Ansprüche verzichten können, falls eine spätere Kündigung unwirksam erklärt wird. Diese Entscheidung aus dem Jahr 2026 schützt Arbeitnehmer vor dem vollständigen Verlust des Vergütungsanspruchs für die ausgefallene Beschäftigungszeit.