vdek: Standortklausel darf Beitragszahler nicht belasten
Zusammenfassung
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, warnt vor einer Belastung der Beitragszahler durch eine Standortklausel für die Pharmaindustrie. Sie betont, dass die GKV nicht für Produktionsstandorte oder Forschungsinvestitionen der Pharmaunternehmen aufkommen darf, da dies die Beitragssätze erhöhen würde. Daher muss jede Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt eine finanzielle Kompensation für die GKV vorsehen.