507 Verbände · >7.900 Artikel / Monat · 200+ regulatorische Themen · Täglich aktuell

Kliniken erfahren ab Ende September, welche Leistungen sie künftig anbieten dürfen

Zusammenfassung

Das Gesundheitsministerium hat den Zeitplan für die Krankenhausreform konkretisiert, wobei das Anhörungsverfahren Ende September beginnt. Die Krankenhausgeschäftsführungen erfahren dann voraussichtlich, welche beantragten Leistungsgruppen ihnen ab dem 1. Januar 2027 zugewiesen oder abgelehnt werden.

Alle 60 Artikel zu Krankenhausreformanpassungsgesetz

Andere Verbände zum Thema Krankenhausreformanpassungsgesetz

Top-Themen von Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. (VdÄD)