Land billigt Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung
Zusammenfassung
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat am 19. August 2026 den Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung gebilligt. Ziel ist die Anpassung der lokalen Krankenhausplanung an die bundesweite Reform, wobei die Kliniklandschaft künftig stärker nach Leistungsgruppen und Versorgungsregionen organisiert werden soll.