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Neue Ausbildungsordnung der Bauberufe ab 01.08.2026: Erläuterung zur Durchführung der Überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA)

Zusammenfassung

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. erläutert die neue Struktur der Überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA) ab August 2026, indem er zwischen verbindlichen Pflichtwochen und freiwilligen Wahlwochen unterscheidet. Während die Teilnahme an P-Wochen für Ausbildungsbetriebe verpflichtend ist, liegt die Entscheidung über W-Wochen zur Vertiefung der Ausbildung ausschließlich beim Betrieb. Der Verband fordert daher eine eindeutige Kennzeichnung der Lehrgänge in allen Unterlagen, um Transparenz und korrekte Umsetzung zu gewährleisten.

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