Winterbeschäftigungsumlage im Baugewerbe bleibt 2027 bei einem Prozent
Zusammenfassung
Die Winterbeschäftigungsumlage im Baugewerbe bleibt auch 2027 bei einem abgesenkten Satz von einem Prozent, da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der entsprechenden Vereinbarung der Tarifvertragsparteien entspricht. Für 2028 ist eine Beibehaltung der Regelung aufgrund ausreichender Rücklagen möglich, worauf sich der ZDB im kommenden Jahr konzentrieren wird. Zudem wird die Deckelung der Verwaltungskosten gestrichen und klargestellt, dass die Mittel nicht für klimabezogene Kurzarbeitergeld-Modelle genutzt werden dürfen.