507 Verbände · >7.900 Artikel / Monat · 200+ regulatorische Themen · Täglich aktuell

Augenoptiker dürfen ab sofort Sehtests für Berufskraftfahrer durchführen

Zusammenfassung

Seit dem 18. August dürfen Augenoptikbetriebe in Nordrhein-Westfalen die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für Berufskraftfahrer durchführen. Diese neue Befugnis ermöglicht es Fachbetrieben, die notwendigen Sehtests für den Führerschein zu übernehmen.

Alle 84 Artikel zu Branchennews

Andere Verbände zum Thema Branchennews

Top-Themen von Augenoptiker- und Optometristenverband NRW - (AOV)