Augenoptiker dürfen ab sofort Sehtests für Berufskraftfahrer durchführen
Zusammenfassung
Seit dem 18. August dürfen Augenoptikbetriebe in Nordrhein-Westfalen die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für Berufskraftfahrer durchführen. Diese neue Befugnis ermöglicht es Fachbetrieben, die notwendigen Sehtests für den Führerschein zu übernehmen.