Augenoptiker dürfen Sehtest für Berufskraftfahrer durchführen
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat den Weg für die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer freigemacht. Dies ermöglicht es Augenoptikern, offizielle Sehtests für diese Berufsgruppe durchzuführen.