Neue Berufskrankheit und mehr Transparenzprobleme: Siebte Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung tritt in Kraft
Zusammenfassung
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie nimmt das Parkinson-Syndrom infolge langjähriger Pestizid-Anwendung als neue Berufskrankheit auf, während die Unterlagen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats künftig dauerhaft vertraulich bleiben. Die BDA kritisiert diese Maßnahmen scharf, da sie das Verfahren für Außenstehende noch intransparenter machen.