Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt mit Kostenlast für Vermieter
Zusammenfassung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt wieder Gas- und Ölheizungen, verlangt jedoch eine schrittweise Beimischung von Biobrennstoffen, wobei Vermieter in Mietgebäuden die Hälfte der damit verbundenen Kosten tragen müssen. Kritiker bemängeln die Unsicherheit durch das befristete Gesetz, die mangelnde Verfügbarkeit von Biomasse sowie das unkalkulierbare Kostenrisiko für Vermieter, während das GEG aus 2023 abgelöst wird.